Projektauswahlprozess

Potenzielle ProjektwerberInnen haben folgende Projektprüfungsphasen zu durchlaufen:

Phase 1: Kontaktaufnahme mit dem LAG-Management: Idealerweise werden die Ziele des Vorhabens mündlich vorbesprochen. Das LAG-Management hat ProjektwerberInnen über die Ziele der Maßnahme LEADER. Formal wird nach erster Kontaktauf¬nahme eine schriftliche Darlegung des Projekts auf einem Ideenpapier verlangt. Dieses vorgefer¬tigte Formular enthält Fragen nach Ausgangslage, Zielen, Maßnahmen des Projekts und Kosten¬vorstellungen.

Phase 2: Prüfung des Projektinhalts im Projektausschussgremium: Wenn das Ideenpapier vollständig (mit einem plausiblen Kostenplan) an das LAG-Management retourniert wird, tritt das Projektausschussgremium entweder bei einer genügend großen Anzahl an Einreichungen (3 vorliegende Ideenpapiere) oder in regelmäßigem Abstand von 2 Monaten zusammen. Diese vorprüfende Phase entfällt im Falle von Projektinitiativen aus den temporären Arbeitsgruppen, da diese an sich schon vom LAG-Management begleitet werden und die Prüfung einer LEADER-Relevanz daher entfallen kann. Das Projektausschussgremium von 14 Personen prüft und bewertet das Projekt mithilfe der Projektbewertungsblätter nach formalen und inhaltlichen Kriterien. Jedes Projekt muss zunächst einem der 3 strategischen Arbeitsfelder (Zeitkultur, Soziale Ökologie, Kreativwirtschaft) zugeordnet werden. Es gibt entsprechend der Arbeitsfelder modifizierte Bewertungsblätter. Bestätigt der Projektausschuss die LEADER-Relevanz des Vorhabens, wird ein gemeinsamer Termin mit dem erweiterten Vorstand (Vorstand und Projektausschuss) gesucht. Nach der Phase der Vorprüfung wird mit den zuständigen Personen der LVL Kontakt aufgenommen, um etwaige Übereinstimmungen mit übergeordneten Strategien und Programmzielen abzuklären.

Phase 3: Entscheidung über das Projekt im erweiterten Vorstand (28 Mitglieder): In der Vorstandssitzung werden die Projektinhalte entweder von LAG-Management in einer Zusammenfassung oder, in vom Vorstand gewünschten Einzelfällen, von den ProjektwerberInnen persönlich präsentiert. Nach der Präsentation haben ProjektwerberInnen die Sitzung zu verlassen, um noch einmal ein objektives Diskussionsforum im erweiterten Vorstand zu ermöglichen. Wenn alle Fragen aller Mitglieder des Gremiums beantwortet sind, wird über das Projekt abgestimmt. Es gilt eine einfache Mehrheit von mindestens 15 anwesenden Personen. Eine tatsächliche Beschlussfähigkeit ist zudem nur bei einer Zusammensetzung des anwesenden Personenkreises nach den festgelegten Quoren gegeben (mindestens 51 % der anwesenden Personen aus der Zivilgesellschaft und davon mindestens 34 % Frauen).

 

Die gesammelten Projektunterlagen werden an die LVL weitergeleitet.